Schadstoffe
DEFINITION
Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umweltgefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe, die nicht mit anderen Abfällen gesammelt und entsorgt werden dürfen.
Angenommen werden
- Bremsflüssigkeit
- Energiespar- bzw. Kompaktlampen
- Farbreste, Dachanstriche (max 30 Liter pro Person)
- Schmierfette
- Speiseöle und -fette
- Klebstoffe
- Putz- und Reinigungsmittel, Fleckenentferner
- Lösungsmittel
- Fotochemikalien
- Pflanzen-, Desinfektions- und Holzschutzmittel
- Abbeizmittel
- Kraftstoff- und Heizölreste
- Altmedikamente
- Kosmetika
- Spraydosen
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
- Feuerlöscher
- CDs und DVDs
- Tonerkartuschen und Farbbänder
Bitte Mineral- und Bioöle nicht miteinander vermischen, sondern getrennt abgeben.
Gerätebatterien sind Batterien, die gekapselt und nur so groß sind, dass sie in der Hand gehalten werden können. Solche Batterien befinden sich beispielsweise in Haushalts- und haushaltsüblichen Kommunikationsgeräten sowie Elektrohandwerkzeugen.
Sie können auf dem Wertstoffhof, in der stationären Schadstoffsammelstelle in der Lößniger Straße 7 oder am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Die Batteriepole sind vor Abgabe isolierend mit nichtleitendem Klebeband abzukleben.
Fahrzeugbatterien sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind. Diese werden nicht auf den Wertstoffhöfen, sondern ausschließlich an den Schadstoffsammelstellen entgegen genommen.
Die Stadtreinigung Leipzig bescheinigt Ihnen gern die Abgabe auf einem vorgelegten Vordruck. Eine Pfandrückerstattung erfolgt nicht.
Die Batteriepole sind vor Abgabe isolierend mit nichtleitendem Klebeband abzukleben.
Industriebatterien sind Batterien, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke sowie zum Vortrieb von Elektrofahrzeugen (außer leichte Verkehrsmittel) oder Hybridfahrzeugen bestimmt sind. Die Rückgabe und Entsorgung ist ausschließlich über den jeweiligen Händler oder Verkäufer gemäß den geltenden gesetzlichen Rücknahmepflichten vorzunehmen.
Mit Wasser durchweichte nicht abgebrannte Feuerwerkskörper und Fehlzünder werden an der stationären Schadstoffsammelstelle entgegengenommen. Abgebrannte bzw. ausgelöste Feuerwerkskörper sind durchfeuchtet über den Restabfall zu entsorgen, um eventuell unverbrannte Rückstände gänzlich unschädlich zu machen.
zum Beispiel Putzlappen oder PKW-Öl-Filter
Annahme erfolgt nur an der stationären Schadstoffsammelstelle.
zum Beispiel Quecksilberhaltige Thermometer und elektrische Bauteile
AUSGESCHLOSSEN SIND SCHADSTOFFE WIE
- Spreng- und Explosivstoffe
- Munition
- asbesthaltige Stoffe
- Dachpappe
- Kühl- und Gefriergeräte
- sonstige Elektrogeräte
- Sperrmüll
- Autoreifen
- Schläuche
- Filme, Magnetband-Kassetten
- Industriebatterien
Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie in unserer Sortierhilfe auf der Startseite (Was kann ich wo entsorgen?) oder nennt Ihnen unser ServiceTeam telefonisch unter 0341 6571–111 oder per E-Mail an serviceteam@srleipzig.de .
Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen geben Sie an der stationären
Schadstoffsammelstelle oder beim Schadstoffmobil ab.
Bitte zeigen Sie bei der Schadstoffabgabe unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihren Personalausweis oder Meldeschein als Nachweis, dass Sie in Leipzig wohnen, vor.
Schadstoffannahme
Stationäre Schadstoffsammelstelle
Lößniger Straße 7
04275 Leipzig
Öffnungszeiten
| Mo / Di / Mi / Fr | 10:00–18:00 Uhr | |
| Donnerstag | 10:00–19:00 Uhr | |
| Sonnabend | 08:30–14:00 Uhr |
Schadstoffmobil
von Schadstoffen
in den Leipziger Stadtteilen
BITTE BEACHTEN!
Um Gefährdungen auszuschließen, sind schadstoffhaltige Abfälle keinesfalls unbeaufsichtigt am Straßenrand ab- oder bereitzustellen, sondern müssen direkt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Schadstoffmobil übergeben werden!
Schadstoffe ohne Originalverpackung bitte beschriften!
Anlieferungsgefäße können in der Regel nicht entleert und zurückgegeben werden.
Schadstoffverpackungen, die größer als 20 Liter sind, werden nur an der stationären Schadstoffannahme angenommen.
Schon probiert?
Diese Dienstleistung und mehr gibt es auch in unserer Stadtreinigung Leipzig App.
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Achtung! Durch die nicht sachgerechte Entsorgung der o.g. Schadstoffe drohen schwerwiegende Schäden an Umwelt, Natur und Mensch: Pflanzen und Tiere werden langfristig geschädigt. Giftstoffe und Schwermetalle können sich in der Nahrungskette anreichern. Das Trink- und Grundwasser wird dauerhaft belastet und Ökosysteme werden nachhaltig zerstört. Aus diesen Gründen ist das Ausbringen von Schadstoffen vom Gesetzgeber im Strafgesetzbuch (StGB, 29. Abschnitt – Straftaten gegen die Umwelt, §§ 324 – 330d) gesetzlich geregelt. Bitte beachten Sie die Warnhinweise auf den entsprechenden Verpackungen und nutzen Sie unsere kostenfreie Schadstoffannahmemöglichkeiten.