|
Die Geschichte der Leipziger Straßenreinigung reicht bis in das Jahr 1660 zurück, als die Stadtoberen die Notwendigkeit der Einführung einer geordneten Stadtreinigung sahen und diese dem "Mahrstall" unterstellten. Schon 1660 wurde jeder Hausbesitzer verpflichtet, zwei Mal in der Woche - im Winter sogar drei Mal - die Straße vor seinem Grundstück kehren zu lassen. 1680 zahlte jeder Bürger der Stadt für die Straßenreinigung jährlich einen Reichstaler und 1752 war es, als der Rat ein Patent verfasste, das Unterlassung der Reinhaltung der Straßen unter Strafe stellte. Derartige Sanktionen zu verhängen liegt heute in der Verantwortung des Ordnungsamtes der Stadt, die Reinigung des überwiegenden Teils der Leipziger Straßen hingegen beim Eigenbetrieb Stadtreinigung.
Heute sind die von der Stadt und den Bürgern durchzuführenden Reinigungsleistungen in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Leipzig festgeschrieben.
Die Gebühren für die Straßenreinigung sind in der Straßenreinigungsgebührensatzung fixiert.
Der Dienst für die 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Straßenreinigung beginnt heute bereits in den frühen Morgenstunden, denn zwei Drittel des insgesamt 1.600 km langen Leipziger Straßennetzes und mehr als tausend Kilometer öffentlicher Geh- und Radwege sowie die beliebten Fußgängerzonen in der Innenstadt wollen regelmäßig - zum Teil mehrmals wöchentlich - gereinigt werden. Mit der Unterstützung von 22 Kehrmaschinen und 35 Kleintransportern rücken die Frauen und Männer Schmutz, Laub und Unrat zu Leibe. Am Jahresende stehen mehr als 200.000 km gereinigte Strecke zu Buche, im Durchschnitt kommen dabei fast 5.000 t Kehricht zusammen.
Natürlich sorgt die städtische Straßenreinigung auch bei Veranstaltungen, wie beispielsweise dem traditionellen Leipziger Weihnachtsmarkt, oder nach besonderen Anlässen, wie dem Jahreswechsel, dafür, dass alle unschönen Hinterlassenschaften schnell wieder aus dem Stadtbild verschwinden.
Nicht zuletzt zeichnet die Abteilung auch für mehr als 3.200 Papierkörbe in der Stadt verantwortlich. Grundlage der Arbeit ist die vom Stadtrat beschlossene Straßenreinigungssatzung, die detailliert festschreibt, was zu säubern ist, wie oft dies zu geschehen hat und wer im Einzelfall Hand anlegen muss. Denn nicht überall sind es die Straßenreiniger des Eigenbetriebes, die "den Besen schwingen müssen", oft sind auch die Eigentümer anliegender Grundstücke in der Pflicht.
Ergänzt wird die Straßenreinigungssatzung von der entsprechenden Gebührensatzung, die exakt auflistet, welche Gebühr für welche Leistung zu entrichten ist. Siehe auch Gebühren und Entgelte .
|
|