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Restabfall sind alle Abfälle aus dem Haushalt, die nicht verwertbar sind und in einen genormten Abfallbehälter passen. Der Abfallbehälter wird leihweise von der Stadt gestellt und unterhalten. Für Wohngrundstücke sind 20 Liter Restabfall pro Person und 10 Liter Bioabfall pro Person als Mindestausstattungsvolumen vorgeschrieben. Der kleinste Restabfallbehälter ist die 60-Liter-Tonne. Für kurzzeitigen Mehranfall halten die Bürgerämter Restabfallsäcke (60 Liter für 4,26 EUR) bereit. Mit dem Kauf dieser Säcke ist die Entsorgung bezahlt. Stellen Sie die Säcke am regulären Leerungstag der Restabfallbehälter neben diesen im öffentlichen Verkehrsraum zur Abholung bereit.
Alle Ummeldungen und Neuanmeldungen, die mit dem Anschluss an die städtische Abfallentsorgung in Zusammanhang stehen, erfolgen mittels Formularen, die Sie sich unter dem Menüpunkt Formblätter herunterladen können. Die für die Abfallwirtschaft gültigen Satzungen finden Sie hier. |
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