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HÄUFIGE FRAGEN ->STRAßENREINIGUNG /
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Sie erhalten Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen aus dem Bereich Straßenreinigung/Winterdienst.
Wo finde ich die Winterdienstsatzung?
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Wo muss ich mein Grundstück an die Straßenreinigung anmelden?
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Wer muss sich an die Straßenreinigung anmelden?
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Wer muss den Gehweg / die Fahrbahn reinigen?
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Was muss ich für die Straßenreinigung bezahlen?
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Wer ist der Gebührenbescheidempfänger?
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Wieso kehren die Straßenreiniger nicht den kompletten Fußweg?
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Unser Fußweg ist schon einen Tag nach der Reinigung wieder verschmutzt!
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Wo finde ich die Winterdienstsatzung?
Die Winterdienstatzung finden Sie hier.
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Wo muss ich mein Grundstück an die Straßenreinigung anmelden?
Die Anmeldung ist formlos beim Eigenbetrieb Stadtreinigung möglich.
Sie können jedoch auch das Formular Eigentümerwechsel nutzen. Falls Sie Ihr Grundstück gleichzeitig auch an die Abfallentsorgung anschließen müssen, erübrigt sich eine Extraanmeldung für die Straßenreinigung und Sie nutzen das für die Anmeldung an die Abfallentsorgung vorhandene Formular. Auch das Formblatt Einzugsermächtigung können Sie sowohl für die Straßenreinigungsgebühr als auch für die Abfallgebühr nutzen.
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Wer muss sich an die Straßenreinigung anmelden?
Der Grundstückseigentümer muss sein Grundstück an die Straßenreinigung anmelden. Ob die Straßenreinigung tatsächlich durch die Stadtreinigung durchgeführt oder auf den Eigentümer komplett oder teilweise übertragen wird, ist eine Einzelfallentscheidung auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung.
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Wer muss den Gehweg / die Fahrbahn reinigen?
In der Regel wird die Reinigung öffentlicher Straßen und Gehwege durch die Stadtreinigung erledigt. Die Übertragung auf die Anlieger kann nur entsprechend den Festlegungen der Straßenreinigungssatzung erfolgen.
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Was muss ich für die Straßenreinigung bezahlen?
Für jedes Grundstück gilt laut Straßenreinigungssatzung je nach Reinigungshäufigkeit und Reinigungsumfang eine entsprechende Reinigungsklasse. Die Gebührenhöhe hängt von der Reinigungsklasse ab. Die Gebühren sind in der Straßenreinigungsgebührensatzung festgelegt. Gehwege und Fahrbahnen vor Grundstücken, die nicht in der Straßenreinigungssatzung aufgeführt sind, muss der Anlieger selbst reinigen - Fahrbahnen bis zur Mitte.
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Wer ist der Gebührenbescheidempfänger?
Gebührenbescheidempfänger ist der Grundstückseigentümer oder ein von ihm Bevollmächtigter.
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Wieso kehren die Straßenreiniger nicht den kompletten Fußweg?
Die manuellen Straßenreiniger führen eine sogenannte "Sichtreinigung" durch. Der Bereich muss nach der Reinigung optisch sauber sein. In der Regel ist keine "Strichreinigung" nötig, um dieses Ziel zu erreichen. Das heißt, der Straßenreiniger muss nicht Strich für Strich den gesamten Gehweg mit dem Besen kehren.
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Unser Fußweg ist schon einen Tag nach der Reinigung wieder verschmutzt!
Die Fußwegreinigung erfolgt aus Kapazitäts- und Kostengründen nur einmal pro Woche. Verschmutzungen, die über das normale Maß hinausgehen - z. B. verursacht durch Händler oder "Feuerwerker" nach Silvester- muss der Verursacher selbst beseitigen.
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