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Viele Bürger haben ähnliche Probleme. Hier haben wie daher Fragen aufgeführt und beantwortet, mit denen wir immer wieder konfrontiert werden. |
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Im Abfallentsorgungskalender erfahren Sie die Entsorgungstermine für Ihr Grundstück. Der Kalender enthält jedoch keine eindeutigen Angaben, wenn auf den sogenannten Mischgrundstücken (Wohnungen und Gewerbe) Gewerbetreibende eigene Restabfallbehälter oder Vertragsbehälter (Biotonne) nutzen, die zum Teil einen anderen Räumturnus haben als die Abfallbehälter der Bewohner des Hauses. Sollte es sich bei Ihnen um ein solches Grundstück handeln, informieren Sie sich bitte wie bisher über das Abfalltelefon zu den Entsorgungstagen. Der Kalender enthält die Angaben zu Verschiebungen durch Feiertage, die auf Wochentage fallen. Gibt es mehrere Feiertage in einer Woche (z. B. Weihnachten), treten Sonderregelungen in Kraft, auf die unter "Aktuelles" hingewiesen wird. Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen werden die Daten für das Folgehalbjahr jeweils erst Ende Juni und Ende Dezember aktualisiert. |
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Aus den Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung haben wir für Sie das Wichtigste zusammengefasst. Zu allen Themen können Sie sich gern auch am Bürgertelefon Abfall beraten lassen. |
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Die häufigsten Fragen zur Grünpflege beantworten wir Ihnen hier. |
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Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung. |
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